Die ersten vier Blogbeiträge haben Euch etwas über die Künstliche Intelligenz (KI) im Hinblick auf das Datenschutz-, Urheber-, Marken- und Patentrecht sowie Wettbewerbsrecht erzählt. Mit dem jetzigen Blogbeitrag schließen wir unsere Reihe ab. Im letzten Beitrag erzählt, geht es um das Zivilrecht. Klingt spannend, oder?
Wie Ihr schon aus den vorigen Beiträgen gelernt habt, kann eine KI viele Vorteile für ein Unternehmen mit sich bringen. Welcher dieser Vorteile kann mit Blick auf das Zivilrecht genutzt werden?
Was ist das Zivilrecht?
Im deutschen Recht unterscheiden wir grob drei große Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und das Öffentliche Recht.
Innerhalb des Zivilrechtes sind viele Unterscheidungen möglich, wenn es um die Regelungen bestimmter Rechtsbeziehungen gehen soll. Wird bspw. der Kauf von Gegenständen oder Rechten geregelt, ist oft vom „Kaufrecht“, bei Vermietung von Dingen vom „Mietrecht“, bei Regelungen der familiären Angelegenheiten vom „Familienrecht“, bei Todesfällen vom „Erbrecht“ etc. die Rede. Wer von Euch kennt nicht den Klassiker, wenn es um das Thema Auto geht? Ja, genau, es stellt sich die Frage aller Fragen: Kauf, Finanzierung oder Leasing?
Das dürfte uns allen bekannt sein. Zivilrecht ist also eigentlich alles, wenn der Staat an den jeweiligen Rechtsbeziehungen nicht seine Finger mit im Spiel hat, zum Glück.
Das allgemeine Zivilrecht
Das „allgemeine Zivilrecht“ bezeichnet dabei die Regelungen, die unabhängig von dem konkreten Regelungsgegenstand allgemeine Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich auch im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht, etc. Anwendung finden. Ein Prinzip oder Grundsatz des Zivilrechts ist z. B. die Handlungs- und Vertragsfreiheit: Jeder (eine Privatperson ab dem Alter von 18 Jahren) kann grundsätzlich frei entscheiden, ob, mit wem und mit welchem Inhalt er einen Vertrag abschließt. Klingt doch super? Ja, ist es auch.
Zivilrecht in Kombination mit dem Einsatz einer KI — Wissenswertes
Ganz besonders spannend ist die Frage, wenn eine KI autonom entscheiden und dessen äußerliche Erscheinung eine rechtliche Folge beinhaltet kann. Eine rechtliche Folge oder Rechtsfolge ist die rechtliche Konsequenz, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
An der Stelle keine Panik: Dies bedeutet in etwa und ganz grob zusammengefasst, dass z. B. bei einem Kaufvertrag der Käufer das Geld an den Verkäufer übergeben muss und wiederum der Verkäufer den zu verkaufenden Gegenstand an den Käufer. Die Rechtsfolge hieraus wäre der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages und einer dinglichen Verfügung, was Euch aber im Detail nicht weiter zu interessieren braucht.
In der Praxis wäre es also denkbar, dass eine KI den Kauf eines PKWs über das Internet steuert und den Kaufprozess abschließt. Derartige Geschäftsmodelle gibt es derzeit schon: „Wir Kaufen Dein Auto“ als Marke der Auto1 Group ist ein gutes Beispiel hierfür.
Kann eine KI Rechte haben?
Eine weitere interessante Frage ist, welche Rechtssubjekte an der KI beteiligt sind und ob die KI selbst ein Rechtssubjekt sein kann. Allgemein gilt, dass Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten ist. Als Rechtssubjekt werden all diejenigen Personen (natürliche wie juristische) bezeichnet, die rechtsfähig sein können. Das soll an dieser Stelle genügen.
Bestimmt hat jeder von Euch schon einmal hiervon gehört oder gelesen und Ihr vermutet, dass sich dahinter komplexe juristische Formeln verbergen. Doch dieser Begriff ist sehr lebensnah und im Alltag ist man ständig von Rechtssubjekten umgeben. Sei es, wenn Ihr Euch im Supermarkt Essen kauft, nach der Arbeit zum Fitnessstudio fährt und Euch anschließend im Internet ein neues Paar Schuhe gönnt. Somit habt Ihr nur an einem Tag zahlreiche Rechtssubjekte kennengelernt.
Wichtige Erkenntnis hieraus: Eine KI kann kein Träger von Rechten und Pflichten sein. Diese Ehre gebührt natürlichen Personen sowie juristischen Personen (GmbHs, GbRs usw.).
Welchen Mehrwert bringt eine KI dennoch für das Zivilrecht?
Es wird vermehrt Verträge geben, bei deren Abschluss mindestens eine Seite eine KI einsetzt. Das ist derzeit der nennenswerte Mehrwert.
Hieraus stellt sich aber die Frage der Haftung für die KI. Dabei spielt die Produkthaftung/Produzentenhaftung eine große Rolle. Entscheidende Frage dabei ist, wie sich in das Haftungskonzept nach der Produkthaftung/Produzentenhaftung die Haftung für durch Handlungen von KI entstandene Schäden einordnen lässt?
Dabei stößt man schon an seine Grenzen: Eine KI ist kein Rechtssubjekt, kein eigenständiges Haftungssubjekt und hat auch keine eigene Haftungsmasse. Klartext: Wer Schadensersatz gegen eine KI geltend machen will, geht in der Regel leer aus.
Jedenfalls wird es künftig möglich sein, dass die KI in der Lage sein wird, Allgemeine Geschäftsbedingungen (auch besser bekannt als AGB) für Unternehmen oder Kunden zu schreiben. Das Gleiche wird für Verträge oder Vertragsmuster der Fall sein.
Was lernen wir nach dem fünften Blogbeitrag?
Beim Einsatz einer KI im Bereich Zivilrecht gilt es besonders auf Haftungsfragen zu achten. Die KI kann und wird in Zukunft das Erstellen von komplexen und langen juristischen Schriftstücken (AGB, Vertragsmuster usw.) übernehmen können.
Inwieweit die KI Klagen im Wege eines Gerichtsverfahrens erstellen kann und wird, wird derzeit diskutiert und unter Juristen thematisiert. Aber dies betrifft ohnehin das Zivilprozessrecht. Wir verschonen Euch damit an dieser Stelle.
Damit endet unsere KI-Reihe. Wir hoffen, dass Euch unsere Serie an Beiträgen gefallen hat. Wie sagt man so schön: Man soll aufhören, wenn es am schönsten ist.
Datenschutzteam der BREDEX
Gastautor:in
Unsere Kolleg:innen aus verschiedenen Abeiteilungen veröffentlichen Beiträge als Gastautor:innen.
Jobs
Ihr:e Ansprechpartner:in
Gerne erzählen wir Ihnen mehr zu diesem Thema.