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KI vs. Marken- und Patentrecht

Ein Roboter in einer nachdenklichen Position, im Hintergrund ein Richterhammer und der Text "KI versus Marken- und Patentrecht".

Der erste Teil unserer Blogreihe thematisierte das so beliebte Rechtsgebiet Datenschutz. Der Blogbeitrag 2 erzählte euch etwas über das Urheberrecht im Zusammenspiel mit der KI. Im dritten Teil geht es nun um das Thema KI vs. Marken- und Patentrecht (Ihr wisst schon: Nike, Adidas und so coole patentierte Schuheinlagen).

Was und wen schützt das Marken- und Patentrecht?

Markenrecht

Marken- sowie Produktbezeichnungen kennen wir alle und unser Kaufverhalten wird dadurch gezielt beeinflusst. Wen wundert es also, dass viele Unternehmen schon aus dem Grund die Bezeichnungen für ihre Produkte und Produktlinien schützen wollen. Eine Möglichkeit hierfür bietet das Markenrecht. Der Gesetzgeber hat es sogar geschafft, den Begriff der Marke auch für Nichtjuristen klar zu definieren (Freude kommt auf).

Als Marke sind hiernach geschützt:

  • alle Zeichen,
  • insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen,
  • einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen

Diese müssen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wie werden aber Waren oder Dienstleistungen markenrechtlich geschützt? Muss ich Markenrechte anmelden und/oder eintragen lassen? 

Anders als beim Urheberrecht (wie in Blogbeitrag 2 beschrieben) ist für den Schutz einer Marke die Registrierung der Kennzeichnung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nötig. Sowohl natürliche (also reale Menschen und keine KI) als auch juristische Personen (wie GmbHs, AGs und Vereine) können dies tun. Das Eintragungsverfahren dauert in der Regel drei bis vier Monate.

Patentrecht

Beim Patent sprechen wir von technischen Erfindungen, die unser Leben regelrecht beeinflussen (können). Verschiedenste Erfindungen können dabei durch ein Patent geschützt werden: Akkus, Kühlschrank (übrigens eine deutsche Erfindung), Papierlocher usw. Das Patent muss also eine technische Erfindung sein. Weiterhin ist das Patent durch seine Neuheit, die erfinderische Tätigkeit und durch seine gewerbliche Anwendbarkeit gekennzeichnet.

Damit eine Erfindung vor der widerrechtlichen Verwertung geschützt ist, schreibt das Patentrecht die Anmeldung beim DPMA vor, also wie eben beschrieben bei der Marke. Anders als beim Urheberrecht aus unserem zweiten Blogbeitrag erfolgt beim Patentrecht im Vorfeld eine intensive Prüfung.

Was hat nun die KI mit Marken und Patenten zu tun?

KI-bezogene Waren und Dienstleistungen können Gegenstand von Markenanmeldungen sein. Viele Markenämter haben auf den KI-Boom reagiert und bieten nunmehr die Möglichkeit an, Waren und Dienstleistungen in Bezug auf KI markenrechtlich zu schützen.

Beispielsweise beim Design von Grafik-Inhalten gibt es neben den bisherigen urheberrechtlichen Problemen auch ein markenrechtliches Problem, insoweit Logos mit KI-Generatoren erstellt werden. Denn eine direkte Übernahme einer eingetragenen Marke muss nicht zwangsläufig stattfinden. Auch bei ähnlichen Marken (beispielsweise Logos) besteht eine Verwechslungsgefahr.

Es kommt natürlich auch die Frage auf, ob eine KI selbst Leistungen schaffen kann, die patentrechtlich geschützt sind. Dabei ist die „Idee“ hinter der KI von entscheidender Bedeutung. Problemtisch ist hierbei die Frage, wann eine KI technisch genug ausgereift ist, um die Voraussetzung “technisch” zu erfüllen.  Das DPMA sowie das europäische Patentamt (EPA) werden uns in Kürze hierzu erleuchten und hoffentlich weitere Informationen preisgeben.

Ein beispielsweise fehlender Urheberrechtsschutz kann durch die „Idee“ einer KI als Patentschutz ausgeglichen werden. Einen Patentschutz für Software kann es geben; aber da streiten sich die Gemüter. Jedenfalls ist der sog. Spotify Algorithmus durch das EPA als Patent anerkannt.

Eine KI kann auch Patentrechte verletzen, aber wie? Die KI steuert als Beispiel einen Herstellungsprozess und erkennt, dass ein anderes, patentgeschütztes Verfahren effizienter wäre und stellt automatisch auf dieses Verfahren um. Dies wäre eine Schutzverletzung im Rahmen des Patentrechts. Da hätten wir also den Salat.

Kann die KI Marken und Patente anmelden?

Nein.

Was lernen wir nach dem dritten Blogbeitrag?

KI und das Zusammenspiel von Marken und Patenten ist aus vielen Blickwinkeln spannend zu betrachten. Sowohl beim Marken- als auch beim Patentrecht kann es zu Schutzverletzungen durch den Einsatz einer KI kommen. Um Schutzverletzungen zu vermeiden, sollte vor jeder aktiven Nutzung einer KI rechtlicher Rat eingeholt werden. Rechtsexperten gibt es wie Sand am Meer.

 

Nächste Woche geht es weiter mit dem Thema Wettbewerbsrecht und inwieweit dies für eine künstliche Intelligenz von Bedeutung ist.

Datenschutzteam der BREDEX

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