
Datenschutz & BEG IV im Blick: Digitale Arbeitsverträge rechtskonform gestalten
In einer Welt, die zunehmend digitalisiert wird, stellt der Übergang zu digitalen Arbeitsverträgen nicht nur einen Fortschritt in der Effizienz dar, sondern wirft auch bedeutende Fragen bezüglich Datenschutz und rechtlicher Rahmenbedingungen auf. Die Zeiten, in denen Arbeitsverträge manuell ausgedruckt, unterschrieben, gescannt und per Post verschickt werden mussten, sind vorbei. Heutzutage setzen immer mehr Unternehmen auf digitale Lösungen, um ihre Prozesse zu optimieren. Doch bei all den Vorteilen, die die Digitalisierung mit sich bringt, ist es unerlässlich, die gesetzlichen Anforderungen im Blick zu behalten – insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die aktuelle Gesetzgebung, wie das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV).
In diesem Blogartikel gehen wir näher darauf ein, wie Unternehmen digitale Arbeitsverträge rechtskonform gestalten können, welche datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten sind und welche neuen Möglichkeiten das BEG IV bietet. Dabei werden sowohl die Herausforderungen als auch die Chancen beleuchtet, die mit der Digitalisierung von Arbeitsverhältnissen verbunden sind.
Die wesentlichen Punkte zur rechtskonformen Erstellung digitaler Arbeitsverträge.
1. Die Notwendigkeit der Digitalisierung von Arbeitsverträgen
Die Zeiten, in denen Arbeitsverträge mühsam ausgedruckt, unterschrieben, gescannt und per Post verschickt werden mussten, sind vorbei. Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Prozesse – auch beim Abschluss von Arbeitsverträgen. Das spart Zeit, Geld und Papier. Doch mit der Digitalisierung kommen neue Anforderungen, vor allem im Bereich Datenschutz und rechtlicher Rahmenbedingungen.
2. Der Datenschutz als Stolperstein
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Unternehmen zwar digitale Tools wie E-Signaturen oder Cloudspeicher nutzen, aber gleichzeitig unklar bleibt, welche personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden und wie diese gesetzeskonform zu schützen sind. Gerade bei Arbeitsverträgen geht es um hochsensible Informationen – etwa Namen, Adressen, Geburtsdaten, Gehälter, Arbeitszeiten oder sogar Gesundheitsdaten. Die DSGVO verlangt hier nicht nur eine sichere Verarbeitung und Speicherung, sondern auch volle Transparenz gegenüber den betroffenen Beschäftigten. Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch einen Vertrauensverlust im Unternehmen.
3. Das BEG IV: Digitaler Rückenwind für Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen bestimmte Arbeitsverträge und Nachweise auch digital erstellen – ein längst überfälliger Schritt in Richtung moderne Arbeitswelt. Grundlage dafür ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Vertragsschlüsse deutlich verbessert hat.
Damit diese digitalen Verträge aber auch rechtssicher sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Unbefristete Arbeitsverträge können nun in sogenannter Textform abgeschlossen werden. Das bedeutet: Ein PDF per E-Mail, das speicherbar, lesbar und ausdruckbar ist – vorausgesetzt, die empfangende Person kann den Zugang bestätigen. Dabei ist jede Art der elektronischen Signatur zulässig – ob einfach, fortgeschritten oder qualifiziert.
Anders sieht es bei befristeten Arbeitsverhältnissen aus: Hier bleibt die klassische Schriftform weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann jedoch durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt werden. Diese Signatur entspricht der handschriftlichen Unterschrift, ist digital erzeugt und wird durch die europäische eIDAS-Verordnung reguliert.
4. Rechtsichere Digitalisierung von Arbeitsverträgen
Trotz dieser Erleichterungen gilt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Datenschutz bleiben anspruchsvoll. Wer digitale Arbeitsverträge erstellt, muss interne Prozesse überprüfen, etwa wer Zugriff auf Vertragsinhalte hat oder wie diese gespeichert und gesichert werden. Auch eingesetzte Softwarelösungen müssen DSGVO-konform sein – das umfasst unter anderem den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Anbietern und die Verschlüsselung beim Versand.
Fazit: Digitalisierung braucht klare Spielregeln
Digitale Arbeitsverträge sind nicht nur möglich, sondern längst gesetzlich gewünscht. Doch sie bringen auch Verantwortung mit sich. Wer frühzeitig Prozesse sauber aufsetzt – technisch wie rechtlich – schafft Vertrauen, Sicherheit und Effizienz. Datenschutz ist dabei kein Bremsklotz, sondern Voraussetzung für nachhaltige digitale Transformation.
Autorin

Sophie Powierski
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