Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) (DA-010)
Themenschwerpunkte
Gemäß Art. 30 DSGVO muss der Verantwortliche ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) personenbezogener Daten führen. Wir schulen Sie dahingehend, das VVT rechtssicher und als Grundlage eines effektiven Datenschutzmanagements anzuwenden.
Themenschwerpunkte im Detail:
- Gesetzliche Grundlagen zur Führung eines VVTs
- VVT als Dokumentation und Nachweis zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht
- Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten
- Praktische Erstellung eins VVTs
- VVT als Grundlage eines effektiven Datenschutzmanagements
- Ableitung weiterer datenschutzrechtlicher Maßnahmen auf Grundlage des VVTs
Die Definition des Begriffs „Verarbeitung“ lässt einen gewissen Interpretationsspielraum zu, welcher beim Füllen und Führen des Verzeichnisses leicht zu Unsicherheit und übermäßigem Aufwand führt. Zudem ist das VVT essentiell für die weitere Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Aus ihm lassen sich direkt weitere Maßnahmen wie die Erstellung von Informationen für den Betroffenen nach Art. 13 DSGVO oder die Prüfung der Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ableiten.
Ziele
Ziel des Workshops ist es, zu erkennen, wann eine
Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Weiterhin sind die Teilnehmer nach dem Workshop in der Lage, in ihrer Organisation ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. Mit Hilfe des VVTs können sie weitere Maßnahmen ableiten, um ihre Organisation datenschutzkonform aufzustellen.
Zielgruppe
Verantwortliche für den Datenschutz, Datenschutzkoordinatoren, Datenschutzbeauftragte und sonstige Mitarbeiter, die sich mit Datenschutz in ihrer Organisation befassen.
Wir bieten unsere Seminare in unserem Hause oder bei Ihnen vor Ort an.
Preise
für Inhouse-Seminare auf Anfrage.
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pro Person, zzgl. MwSt
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