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Melden Sie sich für den Eclipse Testing Day an! (28.07.2010)

Ab heute stellen wir die Agenda für den Eclipse Testing Day (8. September, Darmstadt) vor! ..



GUIdancer 4.2 freigegeben! (24.06.2010)

Version 4.2 von GUIdancer steht nun zum Download bereit. ..



Teilnahmebedingungen


Veranstaltungsort

Die terminlich angekündigten BREDEX-Seminare werden in der Regel in den Geschäftsräumen der BREDEX GmbH abgehalten.


Veranstaltungszeiten

Die Seminare beginnen am ersten Tag grundsätzlich um 10:00 und an allen weiteren Tagen um 9:00 Uhr. Die Seminare enden am letzten Tag um 16:00 und an allen weiteren Tagen um 17:00 Uhr.


Unterbringung

Für jedes Seminar haben wir ein Kontingent von Hotelzimmern für die Teilnehmer reserviert. Bitte teilen Sie uns auf Ihrer Anmeldung spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn mit, ob Sie das reservierte Hotelzimmer buchen möchten und, wenn ja, an welchem Tag Sie anreisen. Bei einer späteren Mitteilung können wir für ein freies Zimmer nicht mehr garantieren.


Die Abrechnung mit dem Hotel ist vom Teilnehmer selbst durchzuführen.


Anreise

Braunschweig liegt in der Nähe des Autobahn-Kreuzes A2/A7 (Berlin-Dortmund/Frankfurt-Hamburg). Vom Flughafen Hannover benötigen Sie etwa 45 Minuten Anreise. Es existiert ein Flughafentransferdienst von Hannover nach Braunschweig.


Unser Seminarzentrum liegt verkehrsgünstig in Innenstadtrandlage in der Nähe des ICE-Bahnhofes.


Gebühren

Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte der Preisliste. Reise- und Hotelkosten sowie Mahlzeiten sind im Preis nicht enthalten. Die Teilnahmegebühr zzgl. jeweiliger gesetzlicher MwSt. wird mit Zugang der Rechnung der BREDEX GmbH, üblicherweise 2 Wochen vor Beginn des Seminares, ohne Abzug fällig.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder per Telefax.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.


Stornierung

Wird ein Rücktritt oder eine Kündigung nach erfolgter Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn erklärt, so wird eine Aufwendungs- und Schadensersatzpauschale in Höhe von 10% der Kursgebühr ohne einzelnen Schadensnachweis fällig, soweit durch den Veranstalter nicht ein höherer Schaden oder durch den Teilnehmer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtteilnahme wird ein pauschalierter Schadensersatz von 75% der Kursgebühr fällig, soweit nicht im Einzelfall der Veranstalter einen höheren oder der Teilnehmer einen geringeren Schaden nachweist. Bei Abbruch des Seminares durch den Teilnehmer wird die volle Kursgebühr abzgl. etwaiger ersparter Aufwendungen des Veranstalters fällig. Das Stellen von Ersatzteilnehmern statt der ursprünglich angemeldeten Teilnehmer ist gestattet, ohne daß dadurch Stornierungsgebühren anfallen. Sind Hotelreservierungen vorgenommen, so hat der Teilnehmer die durch eine Stornierung entstehenden Kosten daneben zu tragen.


Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer pro Seminar begrenzt. Wir bitten Sie deshalb um frühzeitige Anmeldung.


Seminarunterlagen

Für jedes Seminar werden dem Teilnehmer alle nötigen Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen, verbleiben allein beim Veranstalter. Bei Verstößen des Teilnehmers gegen diesen Urheberschutz setzt sich dieser Schadensersatzansprüchen des Veranstalters aus. Der Veranstalter behält sich das Recht der Aktualisierung der Seminarinhalte gegenüber den versandten Unterlagen im Einzelfall vor.


Datenschutz

Der Veranstalter versichert, daß alle Teilnehmerdaten nur für den internen Gebrauch der Firma BREDEX GmbH gespeichert werden und auch nicht auszugsweise an Dritte weitergegeben werden.


Haftungsbegrenzung

Eine Haftung für Ereignisse, die sich infolge des Seminarbesuches nachteilig für den Teilnehmer auswirken (Diebstahl, Sachbeschädigung, Unfall einschließlich Wegeunfall usw.) wird vom Veranstalter nicht übernommen.


Ausfall eines Seminars

Sofern aufgrund höherer Gewalt oder einer unvorhersehbaren Erkrankung ein Seminar im Einzelfall ausfallen muß, so steht dem Veranstalter bei entsprechendem Nachweis ein Rücktrittsrecht zu; das gleiche gilt, sofern sich für ein Seminar nicht mindestens 5 Teilnehmer finden. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in diesem Falle auf den Ersatz der dem Teilnehmer bis dahin entstandenen Kosten. Der Veranstalter ist jedoch verpflichtet, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten.


Ausschluss eines Teilnehmers

Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer vom laufenden Seminar auszuschließen, wenn dieser durch mehrfache Störungen den erfolgreichen Abschluß des Seminars gefährdet. In diesem Falle hat der Teilnehmer bei schuldhaftem Verhalten dennoch die Seminargebühr in voller Höhe zu begleichen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner des Veranstalters Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Braunschweig Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner des Veranstalters keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


Rechtsgültigkeit

Sollte eine dieser Klauseln ganz oder teilweise rechtsungültig sein, verlieren hierdurch die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit nicht.


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